Zum 1. August 2021 wurde das Geldwäschegesetz geändert. Die Neuerungen haben erhebliche Auswirkungen für alle Gesellschaften. „Wer jetzt nicht handelt und sich im Transparenzregister eintragen lässt, dem drohen in Kürze hohe Bußgelder“, warnt Dr. Fanny Wehrstedt, Geschäftsführerin der Notarkammer Sachsen-Anhalt. Das Transparenzregister Das Transparenzregister wurde bereits im Jahr 2017 aufgrund…