Worauf muss ich als Käufer beim Grundstückskauf achten?
Der Käufer sollte sich rechtzeitig vor der Beurkundung eingehend mit dem Kaufgegenstand auseinandersetzen. Dazu gehört etwa
Der Käufer sollte auch vor der Beurkundung die Finanzierung des Immobilienerwerbs sicherstellen. Dazu wird er
notwendige Darlehensverträge abschließen und zugleich die von der Bank gewünschten Sicherheiten (insbesondere Grundschulden) absprechen. |
Was ist bei vermieteten Immobilien zu beachten?
Der Kauf einer Immobilie bricht Miete oder Pacht nicht. Falls der Käufer ein miet- oder pacht-freies Grundstück erwerben will, muss der Verkäufer dies im Vorfeld regeln. Die genauen Modalitäten sollten im Kaufvertrag festgehalten werden. |
Worauf sollten Unverheiratete beim Kauf einer Immobilie achten?
Unverheiratete Paare sollten unbedingt Ihren jeweiligen Anteil an der gemeinsamen Immobilie notariell beurkunden, denn im Falle einer Trennung mit einem erforderlichen Verkauf der Immobilie können sonst erhebliche finanzielle Nachteile für den Partner entstehen, der den größeren Anteil bezahlt hat. Sind beide Partner hälftig im Grundbuch eingetragen und gibt es keine anderweitige Einigung, hat jeder ein Anrecht auf die Hälfte des Verkaufserlöses. Ein anderer wichtiger Punkt: Stirbt ein Partner der nichtehelichen Gemeinschaft, gehört der überlebende ohne eine entsprechende Verfügung von Todes wegen nicht zu den Erben. Im Zweifel geht dieser Partner leer aus. |
Ich habe vor kurzem eine Immobilie gekauft, bei der noch öffentliche Beiträge an die Gemeinde offen sind. Muss ich diese bezahlen?
Kostenschuldner dieser öffentlichen Lasten ist der Voreigentümer. Die öffentlichen Beiträge lasten aber auf dem Grundbesitz, so dass auch Sie als jetziger Eigentümer für die Zahlung in Anspruch genommen werden können. Sie müssten dann ihre Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen. |
Welche Kosten fallen beim Kauf einer Immobilie an?
Neben dem reinen Kaufpreis für das Baugrundstück kommen Straßenbaukosten, Kosten für die erstmalige Herstellung von Entwässerung und Beleuchtung, Kanalisation, zentrale Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und mitunter für einen Regenwasseranschluss in Betracht. Dazu kommen die Baunebenkosten (Lagepläne, Versicherungen, etc.). Zudem fallen Notar- und Grundbuchgebühren in Höhe von 1– 2 Prozent des Kaufpreises an und schließlich die Grund-erwerbsteuer und Grundsteuer. Eventuell sind noch Ausgaben für Makler, Bodengutachten, Vermessung und Erschließung einzukalkulieren. |
Muss ein Grundstückskaufvertrag zwingend vor einem Notar geschlossen werden?
Für die Beurkundung eines Kaufvertrages über ein Grundstück oder ein Haus ist der Notar zuständig. Per Gesetz sollen so die Parteien vor übereiltem Handeln geschützt werden. Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes, daher ist er verpflichtet, unabhängig und unparteiisch aufzutreten. |
Wer bestimmt den Notar?
Welcher Notar die Beurkundung vornehmen soll, können die Vertragsparteien frei wählen. Nach dem Gesetz hat die Beurkundungskosten der Käufer zu tragen; dies wird ihm einen gewissen Vorrang bei der Bestimmung geben. |
Was gehört zu den Aufgaben des Notars?
Zu den Aufgaben, die der Gesetzgeber dem Notar bei Grundstücksverkäufen auferlegt, gehört z.B. die Einsicht in das Grundbuch. Der Notar muss zudem die Vertragspartner über vereinzelte Risiken des Vertrages aufklären, sie belehren und Ihnen gegebenenfalls erläutern, wie sie diese Risiken vermeiden können. Der Notar übernimmt bei der Abwicklung von Grundstücks- und Immobiliengeschäften hoheitliche Aufgaben. Dabei ist er an eine Gebührenordnung gebunden und muss gesetzliche Vorschriften erfüllen. Der Notar als unparteiische Instanz schuldet hingegen keine wirtschaftliche Beratung. |
Was versteht man unter Erbpacht/Erbbaurecht?
Beim Erbbaurecht erwirbt man ein Grundstück vom sog. Erbbauverpflichteten für einen bestimmten Zeitraum. Früher wurde Verträge mit Laufzeiten zwischen 60 und 99 Jahren geschlossen, heute sind es fast ausschließlich 99 Jahre. Der Käufer (sog. Erbbauberechtigter) kann auf dem Grundstück des anderen gemäß der vertraglich beschriebenen Form ein Gebäude errichten, ohne das Grundstück selbst zu kaufen. Für die Nutzung zahlt er einen Erbbauzins. Dieser beträgt bei neueren Verträgen etwa zwei bis sechs Prozent des Grundstückswerts. |
Was bedeutet Nießbrauch/Nießbrauchsrecht?
Beim Nießbrauch überträgt der Eigentümer die Immobilie zu Lebzeiten auf Verwandte oder Fremde, ohne Wohnrecht oder Mieteinnahmen einzubüßen. Der Schenker kann im notariellen Vertrag auch festhalten, dass der Beschenkte die Immobilie nur mit seiner Zustimmung belasten oder verkaufen darf. Eigentumswechsel und Nießbrauch werden ins Grundbuch eingetragen. Das Nießbrauchsrecht lässt sich weder übertragen noch vererben. Es endet mit Ablauf der vereinbarten Dauer, spätestens mit dem Tod des Nießbrauchers. |
Ich möchte eine im Grundbuch eingetragene längst zurückgezahlte Grundschuld löschen lassen. Wie kann ich die Grundschuld löschen lassen?
Grundschulden werden im Grundbuch im Allgemeinen eingetragen, um ein Darlehen, das meist zur Finanzierung des Grundstückkaufs oder des Hausbaus benötigt wird, zu sichern. Nach der Rückzahlung des Darlehens bleibt die Grundschuld bestehen, solange sie nicht gelöscht wird. Die Löschung der Grundschuld kann zu jedem Zeitpunkt beantragt werden. Dazu benötigt man eine Löschungsbewilligung, die man von der Bank erhält, zu deren Gunsten die Grundschuld eingetragen ist. Die Löschungsbewilligung muss öffentlich beglaubigt sein, außerdem müssen sich alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümer mit der Löschung einverstanden erklären. Es ist auch möglich, den Notar, der die Einverständniserklärung der Eigentümer beglaubigt, damit zu beauftragen, die Löschungsbewilligung einzuholen sowie den Antrag beim Grundbuchamt zu stellen. Für die Löschung der Grundschuld entstehen Notar- und Gerichtskosten, die sich nach der Höhe der Grundschuld bemessen. |
Schließt das Berliner Testament den Pflichtteil aus?
Nein! In einem Berliner Testament setzen sich Eheleute gegenseitig zu Alleinerben ein. Hierdurch werden die Kinder für den Erbfall nach dem Tod des Erstversterbenden enterbt. Ihnen steht daher der Pflichtteil zu. Ein Ausschluss des Pflichtteils durch Testament ist grundsätzlich nicht möglich. Nur wenn schwerwiegende Gründe die Entziehung des Pflichtteils rechtfertigen, kann der Pflichtteil entfallen. |
Wir sind kinderlos verheiratet. Unsere Eltern sind beiderseits noch am Leben. Wie ist die gesetzliche Erbfolge, wenn einem von uns etwas zustoßen sollte?
Nach der gesetzlichen Erbfolgeerbt, wenn Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, der überlebende Ehegatte nur zu drei Viertel. Daneben erben auch die Eltern des erstversterbenden Ehegatten zu je ein Achtel. Falls ein Elternteil vorher versterben sollte, treten an dessen Stelle dessen weitere Abkömmlinge, also Ihre jeweiligen Geschwister. Kinderlose Ehepaare sollten sich daher, wenn sie eine Erbengemeinschaft mit den Verwandten des erstversterbenden Ehegatten vermeiden wollen, gegenseitig zum Alleinerben einsetzen. Sie sollten aber auch Bestimmungen treffen, wer nach dem Tod des Letztversterbenden oder bei überraschendem gleichzeitigen Versterben Erbe wird. Ohne diese Regelung fällt das gemeinsame Vermögen allein an die Verwandten des letztversterbenden Ehegatten. Wichtig ist auch festzulegen, ob der überlebende Ehegatte die Regelungen für den Todesfall des letztversterbenden Ehegatten noch ändern kann. |
Welche Rechte hat die Schwiegertochter am Erbe meines Sohnes bei einer späteren Scheidung?
Das Erbe ist auch bei einer Scheidung grundsätzlich selbst dann nicht mit der Ehefrau zu teilen, wenn dieses während der Ehe erworben worden ist. Der Gesetzgeber rechnet das elterliche Erbe stets dem sog. Anfangsvermögen des erbenden Ehegatten hinzu. Somit werden im gesetzlichen Güterstand bei einer Scheidung nur spätere Wertsteigerungen des geerbten Vermögens, nicht jedoch der Wert des Vermögens selbst im Zeitpunkt des Erbfalles oder der Schenkung ausgeglichen. |
Mein Mann starb vor über 20 Jahren ohne Testament. Das Grundbuch für unser gemeinsames Haus wurde nie berichtigt: wir sind noch immer beide als Eigentümer je zur Hälfte eingetragen. Ich möchte jetzt das Haus verkaufen. Haben meine Kinder hier ein Mitsprac
Mein Mann starb vor über 20 Jahren ohne Testament. Das Grundbuch für unser gemeinsames Haus wurde nie berichtigt: wir sind noch immer beide als Eigentümer je zur Hälfte eingetragen. Ich möchte jetzt das Haus verkaufen. Haben meine Kinder hier ein Mitsprac |
Meine Ehe wurde vor 2 Jahren geschieden. Ich habe 2 Kinder. Ist mein Ex-Ehegatte noch erbberechtigt?
Der geschiedene Ehegatte erbt nicht, auch wenn kein Testament vorliegt. Er könnte allenfalls dann in den Genuss Ihres Vermögens kommen, wenn Ihnen etwas zustoßen sollte und kurz danach (z.B. bei einem Unglücksfall) eines Ihrer Kinder versterben sollte, da der Ex-Ehegatte dann gesetzlicher Miterbe des Kindes ist. Dies lässt sich z.B. durch Einsetzung der Kinder zu Vorerben und Bestimmung des anderen Kindes oder Ihrer sonstigen Verwandten zu Nacherben verhindern. Diese Regelungen bedürfen aber unbedingt einer erbrechtlichen Beratung. |
Ich bin verheiratet und habe einen Sohn, der wiederum zwei bereits volljährige Kinder hat. Ich bin Eigentümer eines Mehrfamilienhauses und verfüge über Sparvermögen. Wie viel kann ich steuerfrei vererben oder verschenken?
Ihr Ehegatte hat einen Freibetrag in Höhe von 500.000,- Euro, Ihr Sohn in Höhe von 400.000,- Euro und die beiden Enkel einen Freibetrag von jeweils 200.000,- Euro. Nur ein darüber hinausgehende Wert muss versteuert werden. Die Freibeträge können zudem nach Ablauf von 10 Jahren erneut ausgeschöpft werden, so dass durch Schenkungen weiteres Vermögen steuerfrei übertragen werden kann. |
Mein Kind aus erster Ehe kümmert sich seit 20 Jahren nicht mehr um mich, seit ich wieder geheiratet habe. Kann das Kind beim Erbe unberücksichtigt bleiben?
Es steht Ihnen natürlich frei, das Kind zu enterben. Allerdings steht ihm dann das gesetzliche Pflichtteil zu. „Nicht kümmern“ genügt nicht, dem Kind den Pflichtteilsanspruch zu entziehen. |
Kann ich den Pflichtteil durch lebzeitige Zuwendungen verringern?
Es besteht die Möglichkeit, bei einer Schenkung den Erwerber ganz oder teilweise auf sein gesetzliches Pflichtteilsrecht verzichten zu lassen. Dies muss in notarieller Form geschehen. Insbesondere bei Geldzuwendungen besteht auch die Möglichkeit der sog. Pflichtteilsanrechung, was einer Vorauszahlung späterer Pflichtteilsansprüche gleich kommt. Hierfür muss jedoch im Zeitpunkt der Schenkung – am besten schriftlich – vereinbart werden, dass sich der Erwerber die Schenkung später mindernd auf sein (mögliches) Pflichtteilsrecht anrechnen lassen muss. |
Mein nichtehelicher Vater ist vor einigen Wochen verstorben und hat nach meiner Kenntnis kaum Vermögen hinterlassen. Er hat jedoch vor ca. 5 Jahren sein Wohnhaus an seinen ehelichen Sohn übertragen. Kann ich Pflichtteilsansprüche geltend machen?
Sie können einen sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den ehelichen Sohn geltend machen. Innerhalb einer Frist von 10 Jahren vor dem Tod Ihres Vaters übertragenes Vermögen wird grundsätzlichso behandelt, als habe es sich zur Zeit des Erbfalls noch im Vermögen Ihres Vaters befunden. Allerdings wird seit dem 01.01.2010für jedes Jahr, das seit der Schenkung bis zum Erbfall vergangen ist, 10 % des Wertes des geschenkten Hauses bei der Berechnung für den Pflichtteilsergänzungsanspruch abgezogen. Wäre die Schenkung also mindestens fünf Jahre vor dem Erbfall geschehen, würde das Haus nur noch mit der Hälfte seines Wertes dem Nachlass zugerechnet. |
Wie lange habe ich Zeit, um meinen Pflichtteil geltend zu machen?
Das Pflichtteilsrecht verjährt innerhalb von drei Jahren, nachdem der Pflichtteilsberechtigte vom Erbfall und von seiner Enterbung erfahren hat. |
Ich bin allein stehend, bin Eigentümer eines Hauses und verfüge über etwas Sparvermögen. Ich habe bereits ein privatschriftliches Testament errichtet, das ich zuhause aufbewahre. Soll ich ein notarielles Testament errichten?
Die Vorteile des notariellen Testaments liegen darin, dass der Notar für die richtige rechtliche Ausformung nach vorheriger Besprechung sorgt, das spätere Auffinden des Testamentes durch Hinterlegung beim Nachlassgericht sicherstellt und dass eine Anfechtung des Testaments kaum möglich ist, da der Notar die Identität sowie die Testierfähigkeit des Erblassers prüft und in der Urkunde auch feststellt. Weiter ist das notarielle Testament als Nachweis der Erbfolge beim Grundbuchamt oder bei Banken ausreichend und macht einen Erbschein entbehrlich, der meistens höhere Kosten als das notarielle Testament verursacht. |
Was kostet ein notarielles Testament?
Die Gebühr richtet sich nach der Höhe des Vermögens. Zu berücksichtigen ist, dass kein Erbschein mehr erstellt werden muss, sofern in einem notariellen Testament die Erbfolge klar geregelt ist. Der Erbschein würde mehr als das notarielle Testament kosten. Die Frage ist also nicht, ob Kosten anfallen, sondern wann und in welcher Höhe. Ein notarielles Testament kostet bei einem Vermögen von 50.000,- Euro: 132,- Euro, bei einem Vermögen von 100.000,-: 207,- Euro und bei einem Vermögen von 200.000 Euro: 357,- Euro, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen. |
Mein Onkel ist vor ca. 1 Monat verstorben. Durch ein Schreiben des Nachlassgerichts habe ich vor ca. 14 Tagen erfahren, dass er mich zum Alleinerben eingesetzt hat. Nach den mir vorliegenden Informationen ist der Nachlass überschuldet. Was kann ich tun?
Sie müssen die Erbschaft innerhalb von 6 Wochen ab Eröffnung des Testaments durch das Nachlassgericht ausschlagen. Die Ausschlagung muss entweder zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder vor einem Notar erklärt werden. Die form- und fristgerechte Ausschlagung führt dazu, dass Sie nicht Erbe geworden sind. Wird die Ausschlagung nicht rechtzeitig erklärt, nehmen Sie die Erbschaft automatisch an. Dann haften Sie für die Schulden des Erblassers grundsätzlich auch mit Ihrem eigenen Vermögen. Man kann die Erbschaft nur insgesamt annehmen oder insgesamt ausschlagen, sich also nicht Teile der Erbschaft aussuchen. |
Zählt eine Lebensversicherung zum Nachlass?
Wenn bei der Versicherung der Begünstigte als „Bezugsberechtigter“ eingetragen ist, dann fällt der Geldbetrag in der Regel nicht in den Nachlass, sondern der Bezugsberechtigte erhält einen Anspruch auf Zahlung gegen die Versicherung. |
Vor sieben Jahren hat mir meine Mutter ihr Haus geschenkt. Jetzt ist sie ein Pflegefall. Hat das Sozialamt Zugriff auf das Haus?
Ja! Im Falle der Verarmung des Schenkers, hier also Ihrer Mutter, kann der Schenkungsgegenstand noch zehn Jahre lang zurückgefordert werden. Dieses Recht können die Sozialämter in einem solchen Fall auf sich überleiten. |
Welche Erbansprüche hat ein Kind, das als Volljähriger adoptiert wird?
Nach einer „Volljährigenadoption“ gewinnt das Kind neue Verwandte hinzu, behält aber auch die alten Verhältnisse bei. Es ist also sowohl den leiblichen Eltern, als auch den Adoptiveltern gegenüber erbberechtigt. Bei einer Minderjährigenadoption hat das Kind nur gegenüber den Adoptiveltern Erbansprüche. Grundsätzlich ist die Adoption nicht an ein Lebensalter gebunden. Eine Volljährigenadoption wird vom Vormundschaftsgericht ausgesprochen, wenn ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist und die Adoption sittlich gerechtfertigt ist. |
Dürfen Eltern von einem Erbvertrag abweichen, wenn sie erst ein Kind durch Erbvertrag begünstigen, sich dann jedoch entschließen, Teile der im Vertrag festgelegten Vermögenswerte an die Geschwister zu verschenken?
Nein, von einem Erbvertrag darf auch zu Lebzeiten nicht durch Schenkung abgewichen werden, es sei denn, es besteht ein lebzeitiges Eigeninteresse der Eltern, wie z.B. Belohnung für geleistete Pflege. Ansonsten läuft man Gefahr, dass das Geschenkte von dem benachteiligten Vertragserben zurückgefordert wird. |
Muss ein Testament handschriftlich verfasst werden oder kann es auch maschinengeschrieben sein?
Das Testament muss in jedem Falle vollständig handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet werden. Außerdem müssen die Worte „letzter Wille“ oder „Testament“ am Kopf stehen und Datum, Ort und Unterschrift sollten nicht fehlen. Bei der Wortwahl im Testament muss man sehr vorsichtig sein, da im Zweifel jeder einzelne Begriff entscheidend sein kann. So bestehen grundlegende Unterschiede zwischen „Vererben“ und „Vermachen“ oder zwischen „Nacherbe“ und „Schlusserbe“. Notarielle Hilfe ist daher unbedingt zu empfehlen. |
Ist der eingetragene Lebenspartner erbberechtigt wie ein Ehegatte?
Ja, das gesetzliche Erbrecht des eingetragenen Lebenspartners ist dem des Ehegatten angeglichen. Auch erbschaftsteuerrechtlich gehören eingetragene Lebenspartner mittlerweile wie Ehegatten zur Steuerklasse I, kommen also in den Genuss des gleichen Steuerfreibetrags (500.000,- Euro) und des gleichen Steuertarifs. |
Mein Vater ist verstorben. Er hat mich in seinem Testament zum Alleinerben eingesetzt. Ich hatte einen Bruder, der bereits vor meinem Vater verstorben war. Dieser hatte wiederum zwei Kinder, die nach dem Tod meines Bruders das Erbe nach ihm ausgeschlagen
Ja. Die Ausschlagung betraf nur das Erbe nach Ihrem Bruder. Da dieser vor Ihrem Vater verstorben ist, rücken die Kinder hinsichtlich des Erb- und Pflichtteilsrecht nach Ihrem Vater vollumfänglich an die Stelle Ihres Bruders. Die frühere Ausschlagung hat hierauf keinen Einfluss. |
Mir wurde in einem Testament ein Grundstück im Wege des Vermächtnisses zugewandt. Der Erbfall ist nun eingetreten. Was ist zu tun?
Als Vermächtnisnehmer haben Sie aus dem Testament einen Anspruch gegen den Erben, Ihnen das vermachte Grundstück zu übertragen. Dies muss durch einen notariellen Vertrag erfolgen. Sie müssen also mit dem Erben zum Notar gehen und dort die übertragung des Grundstücks auf Sie veranlassen. Sollten Sie – wie in notariellen Testamenten häufig geregelt – nicht nur Vermächtnisnehmer, sondern auch Testamentsvollstrecker für die Erfüllung des Vermächtnisses sein, bedarf es der Mitwirkung des Erben nicht. |
Meine Tochter hat notariell auf ihr Pflichtteilsrecht verzichtet, als ich ihr Geld für ihren Hauskauf gegeben habe. Kann sie dennoch etwas von mir erben?
Der Pflichtteilsverzicht schließt – im Gegensatz zum Erbverzicht – nur das gesetzliche Pflichtteilsrecht aus. Würden Sie also Ihrer Tochter in einem Testament nichts zuwenden, könnte sie keine Ansprüche gegen die Erben stellen. Sie sind dadurch aber nicht gehindert, Ihre Tochter in einem Testament zu bedenken. Wenn Sie kein Testament machen, steht Ihrer Tochter trotz des Pflichtteilsverzichts darüber hinaus ihr gesetzliches Erbrecht zu. Ihre Tochter hat Ihnen durch den Pflichtteilsverzicht also nur volle „erbrechtliche Freiheit“ dahingehend gegeben, wen Sie zum Erben einsetzen wollen. Erb- und Pflichtteilsverzichte sind im übrigen nur in Form einer notariellen Beurkundung wirksam; eine schriftliche Erklärung genügt hierfür nicht. |
Meine Lebensgefährtin hinterlässt nur einen Bruder, der selbst wiederum zwei Kinder hat. Erben diese Neffen neben dem Bruder, oder erst wenn der Bruder tot ist?
Die Erben einer bestimmten Ordnung schließen die Erben der nachgeordneten Ordnung aus. Innerhalb derselben Ordnung gilt das sogenannte Erbrecht nach Stämmen, d.h. innerhalb desselben Stammes schließen die Erben, die näher mit dem Erblasser verwandt sind, entferntere Verwandten aus. So lange der Bruder lebt, schließt er daher seine Kinder, die Neffen, vom Erbe aus. Natürlich steht es Ihrer Lebensgefährtin frei, den Neffen etwas im Wege eines Testaments zukommen zu lassen. |
Welche Möglichkeiten gibt es, in den Fällen von Übertragungen an Nichtverwandte bzw. weitläufig Verwandte Schenkungsteuer zu sparen?
Welche Möglichkeiten gibt es, in den Fällen von Übertragungen an Nichtverwandte bzw. weitläufig Verwandte Schenkungsteuer zu sparen? |
Können der Zugewinn, der Versorgungsausgleich und der nacheheliche Unterhalt komplett ausgeschlossen werden? Wann ist so eine Vereinbarung wirksam?
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Benötige ich eine Gütertrennung, um die Haftung für Schulden meines Ehegatten auszuschließen?
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Gehen die Verbindlichkeiten eines Ehegatten bei seinem Tode auf die Erben, z. B. seine Kinder, über?
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Gibt es Schadenersatzansprüche, wenn noch vor der Hochzeit und ohne Bestehen eines Ehevertrages das Verlöbnis wieder aufgelöst wird?
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Ich habe mich von meinem Mann getrennt und befürchte, dass er Vermögenswerte verschenkt oder beiseite schafft, damit sie nicht dem Zugewinn unterliegen. Wie kann ich mich davor schützen?
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Was regelt der Versorgungsausgleich?
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Können wir als Lebenspartnerschaft auch einen Ehevertrag schließen?
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Wir sind nicht verheiratet, möchten uns aber auch rechtlich absichern. Was können wir tun?
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Kann ein Ehevertrag auch nach der Eheschließung geschlossen werden?
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Kann ein Ehevertrag einseitig aufgekündigt werden?
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Was kostet die Erstellung eines Ehevertrages?
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Wenn meine Ehe im Ausland geschlossen wurde, muss ich mich dann auch im Ausland scheiden lassen?
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GmbH, AG, oHG, Kommanditgesellschaft, UG (haftungsbeschränkt),… was ist die „richtige“ Gesellschaftsform für mein neues Unternehmen bzw. wie finde ich diese?
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Wie gründe ich ein Unternehmen?
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Wieviel Kapital benötige ich, um ein Unternehmen zu gründen?
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Was ist beim Erwerb einer Immobilie in Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft) zu beachten?
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Was ist der Unterschied zwischen einer GmbH und einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)?
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Was ist eine Limited und wie unterscheidet sie sich von der GmbH und der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)?
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Was ist beim Erwerb einer Immobilie in Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft) zu beachten?
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Wie hafte ich bei der jeweiligen Gesellschaftsform?
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Unternehmensnachfolge - Was muss ich beachten?
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Soll ich mich zur Beratung eher an meinen Hausarzt wenden oder an einen Notar?
Ein Gespräch mit dem Hausarzt empfiehlt sich zur Vorbereitung einer Patientenverfügung auf jeden Fall. Denn nur dieser kann aufgrund seiner Fachkunde die medizinischen Aspekte umfassend erläutern. Um der Patientenverfügung aber auch die richtige rechtliche Form zu geben, sollte sodann der Weg zum Notar führen. Dieser kann nicht nur die passenden Formulierungen vorschlagen, sondern beseitigt mit der Beurkundung der Patientenverfügung auch etwaige Zweifel über die Bedeutung der einzelnen Klauseln. Außerdem ist mit der Beurkundung eindeutig festgestellt, dass die Patientenverfügung wirklich von Ihnen stammt, also echt ist, und Sie über deren Inhalt hinreichend aufgeklärt waren. Für eine Vorsorgevollmacht gilt dies erst recht: Bei der Vorsorgevollmacht, die meistens eine Generalvollmacht ist, also sämtliche Lebensbereiche umfasst, ist eine umfassende rechtliche Beratung dringend erforderlich, für die der Notar der geeignete Ansprechpartner ist. |
Was ist eine Patientenverfügung?
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Wozu dient eine Patientenverfügung?
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Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?
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Welche Form muss meine Patientenverfügung haben? Brauche ich einen Notar für die Errichtung?
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Muss eine Patientenverfügung beachtet werden?
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Muss eine Patientenverfügung in regelmäßigen Abständen bestätigt oder wiederholt werden?
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Wer setzt meinen Willen durch? Welche Bedeutung hat eine Kombination der Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht?
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Muss ich eine Patientenverfügung verfassen?
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Wo bekomme ich das „richtige Formular“ für eine Patientenverfügung? Wie formuliere ich eine schriftliche Patientenverfügung?
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Wo soll ich die Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht aufbewahren?
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