Aktuelle Pressemitteilungen

In traditional double-action pokies, there will be two actions when the lever is pulled. When the player pulls the lever and the machine begins to spin, the gears on the reels will turn and this will cause the reels to move. The wheels will stop spinning and then the machine will stop and rest and it will start again spinning. Learn how to start playing at online pokies for money 2022. Classic double-action pokies will have only one action when the lever is pulled. This can be interesting to play but in reality, this type of machine will not give you the best payout. If you have ever played a machine like this where there were two different speeds for the reels, you may notice that the speed of the pokies where the lever is pulled is faster than the speed of the other machine. This is not the best payouts for you.

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Im „Medienverbund der Notarkammern“ koordinieren Notarkammern verschiedener Bundesländer ihre gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit. Medienvertreter finden hier auf der Website alle Pressemitteilungen sowie den Kontakt zu den Ansprechpartnern in den jeweiligen Notarkammern. Zusätzlich finden Sie Informationen über wichtige Rechtsthemen wie Immobiliengeschäfte, Ehe und Scheidung, Erben und Vererben, Vorsorge, Patientenverfügungen und Gesellschaftsrecht.

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Gesellschaftsgründung

Häufig gestellte Fragen

Ihr Ehegatte hat einen Freibetrag in Höhe von 500.000,- Euro, Ihr Sohn in Höhe von 400.000,- Euro und die beiden Enkel einen Freibetrag von jeweils 200.000,- Euro. Nur ein darüber hinausgehende Wert muss versteuert werden. Die Freibeträge können zudem nach Ablauf von 10 Jahren erneut ausgeschöpft werden, so dass durch Schenkungen weiteres Vermögen steuerfrei übertragen werden kann.   
Es besteht die Möglichkeit, bei einer Schenkung den Erwerber ganz oder teilweise auf sein gesetzliches Pflichtteilsrecht verzichten zu lassen. Dies muss in notarieller Form geschehen. Insbesondere bei Geldzuwendungen besteht auch die Möglichkeit der sog. Pflichtteilsanrechung, was einer Vorauszahlung späterer Pflichtteilsansprüche gleich kommt. Hierfür muss jedoch im Zeitpunkt der Schenkung – am besten schriftlich – vereinbart werden, dass sich der Erwerber die Schenkung später mindernd auf sein (mögliches) Pflichtteilsrecht anrechnen lassen muss.  
Durch die Vereinbarung von Gegenleistungen für die übertragung, z.B. dauernde Geldzahlungen, aber auch Nutzungsvorbehalte, kann der Schenkungswert und damit letztlich die Schenkungsteuer gemindert werden.  
Der Käufer sollte sich rechtzeitig vor der Beurkundung eingehend mit dem Kaufgegenstand auseinandersetzen. Dazu gehört etwa •    die Bebaubarkeit oder bei bestehenden Bauten deren rechtmäßige Errichtung (Vorliegen einer Baugenehmigung oder Genehmigungsfreistellung) einschließlich möglicher Be-schränkungen durch Baulasten (Einsehen des Baulastenverzeichnisses, soweit in der be-treffenden Gemeinde vorhanden) zu prüfen, •    den Zustand der Gebäude zu begutachten, etwa durch gemeinsame Besichtigung mit dem Verkäufer, •    den Stand der Erschließung und deren Abrechnung mit dem bisherigen Eigentümer zu überprüfen (auch durch Nachfrage bei der Gemeindeverwaltung), •    die in der Natur ersichtliche Grundstücksgrenze und -größe mit den im Liegenschaftska-taster verzeichneten Daten abzugleichen, •    die Infrastruktur in der Umgebung zu erkunden (etwa Anbindung an öffentliche (Nah-)Verkehrsmittel und Einrichtungen der Daseinsvorsorge; Beeinträchtigungen durch einen nahegelegene landwirtschaftlichen Betrieb, einen Flughafen oder eine Mülldeponie), •    das Vorhandensein von Altlasten abzuklären (Einsehen des Altlastenregisters, soweit in der betreffenden Gemeinde vorhanden) •    Vergleichspreise zu ermitteln (bei Objekten zur Kapitalanlage auch mit Blick auf zu erzielende Mieten) •    mögliche steuerliche Folgen zu klären (etwa Werbungskosten bei angestrebter Vermie-tung).  Der Käufer sollte auch vor der Beurkundung die Finanzierung des Immobilienerwerbs sicherstellen. Dazu wird er •    den Finanzierungsbedarf abstecken müssen (insbesondere Kaufpreis einschließlich Nebenleistungen (Grunderwerbsteuer, Gebühren für Notar und Grundbuchamt) sowie ggf. zusätzliche Mittel für Renovierungen), •    notwendige Darlehensverträge abschließen und zugleich die von der Bank gewünschten Sicherheiten (insbesondere Grundschulden) absprechen.  
 Während Sie in der Patientenverfügung – wie vorstehend geschildert – festlegen, wie Sie ärztlich versorgt und behandelt werden möchten oder auch welchen anderen Maßnahmen Sie zustimmen möchten oder nicht (Organentnahme, Sterben in vertrauter Umgebung), dient die Vorsorgevollmacht dazu, eine Person Ihres Vertrauens zu bevollmächtigen, Ihre Wünsche durchzusetzen bzw. für Sie zu entscheiden, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Diese Person muss kein Verwandter sein, sollte jedoch jemand sein, zu dem Sie großes Vertrauen haben.
 Die Gebühr richtet sich nach der Höhe des Vermögens. Zu berücksichtigen ist, dass kein Erbschein mehr erstellt werden muss, sofern in einem notariellen Testament die Erbfolge klar geregelt ist. Der Erbschein würde mehr als das notarielle Testament kosten. Die Frage ist also nicht, ob Kosten anfallen, sondern wann und in welcher Höhe. Ein notarielles Testament kostet bei einem Vermögen von 50.000,- Euro: 132,- Euro, bei einem Vermögen von 100.000,-: 207,- Euro und bei einem Vermögen von 200.000 Euro: 357,- Euro, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen.