Bei Hochzeitstermin ab dem 29.01.2019: Jetzt gelten die EU-Güterrechtsverordnungen!

Ab dem 29.01.2019 gelten für neu geschlossene Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften mit internationalem Bezug die sog. EU-Güterrechtsverordnungen. Diese Verordnungen regeln, welche Rechtsordnung für das eheliche Güterrecht gilt. Anwendungsbereich: Ehen mit Auslandsbezug Bei Ehen mit Auslandsbezug stellt sich stets die Frage, welchem Recht die Ehe unterliegt. „Ein Auslandsbezug liegt vor, wenn…