Für den Wirksamkeitsnachweis eines Testaments ist die Vorlage der Originalurkunde von erheblicher Bedeutung. Die Verwahrung beim Amtsgericht ist auch für eigenhändig errichtete Testamente unkompliziert möglich und sinnvoll. Vorsicht ist hingegen bei der Nutzung privater „Testamentsverwahrer“ geboten. „Liebling, ich habe das Testament verlegt“ Das beste Testament hilft nicht, wenn es im…