Auf eine notarielle Vorsorgevollmacht sollten Immobilieneigentümer nicht verzichten

Neues Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften

Bei Immobiliengeschäften gilt ab dem 1. April 2023 ein Barzahlungsverbot. Dessen Einhaltung ist der Notarin bzw. dem Notar nachzuweisen. Ohne einen solchen Nachweis verzögert sich die Vertragsabwicklung, Verstöße müssen gemeldet werden. Für die Käuferseite besteht zudem bei einer Barzahlung das Risiko, den Kaufpreis erneut erbringen zu müssen. Bares ist nicht…