Bundestag stärkt Selbstbestimmungsrecht der Patienten

Bundestag stärkt Selbstbestimmungsrecht der Patienten

Der Deutsche Bundestag schließt eine Schutzlücke im Betreuungsrecht und lässt zwangsweise ärztliche Behandlungen künftig auch außerhalb geschlossener Einrichtungen zu. Gleichzeitig wird das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gestärkt. „Dadurch steigt die Bedeutung von Patientenverfügungen“, berichtet Dr. Carsten Walter, Geschäftsführer der Notarkammer Baden-Württemberg. Die am 22. Juli 2017 in Kraft getretene Neuregelung war…