
Neues Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften
Immobilien
Bei Immobiliengeschäften gilt ab dem 1. April 2023 ein Barzahlungsverbot. Dessen Einhaltung ist der Notarin bzw. dem Notar nachzuweisen. Ohne einen solchen Nachweis verzögert sich die Vertragsabwicklung, Verstöße müssen gemeldet werden. Für die Käuferseite bes…