Ein Beruf von Auflassung bis Zwangsvollstreckung
Das Tätigkeitsfeld von Notaren ist – anders als das von Richtern oder Rechtsanwälten – kaum jemandem genau bekannt. Dabei sind bundesweit etwa 9.000 Notare tätig. Sie begleiten ihre Mandanten auf dem Weg zu den rechtlich bedeutsamsten Lebensentscheidungen: Beim Abschluss von Eheverträgen und beim Grundstückskauf etwa ist die Mitwirkung des Notars gesetzlich vorgeschrieben. Dasselbe gilt für die meisten Unternehmensgründungen. Auch bei der Abfassung und dem Vollzug letztwilliger Verfügungen hilft der Notar. Als Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar unabhängig, unparteilich und vertrauenswürdig. Er ergänzt als “zweite Säule” im System der deutschen Rechtspflege die streitige Gerichtsbarkeit um ein vorsorgendes Element: Wer sich streitet, geht zum Gericht. Wer sich verträgt, geht zum Notar.
Bei vielen Verträgen, etwa Ehe-, Erb- und Immobilienverträgen, weitgehend auch im Bereich der Gründung und Umstrukturierung von Unternehmen, hält der Gesetzgeber die Mitteilung des Notars für unerlässlich: Ohne Beurkundung sind solche Rechtsgeschäfte unwirksam. Aber auch darüber hinaus kann sich eine Mitwirkung des Notars empfehlen. Sein Siegel verleiht jedem Vertrag eine erhöhte Beweiskraft vor Gericht und bei Behörden. Seine Urkunden können – ähnlich wie Gerichtsurteile – als Grundlage für eine Zwangsvollstreckung dienen. Sie sind daher leichter durchsetzbar als privatschriftliche Verträge.
Der Notar erstellt maßgeschneiderte Verträge für jedes Grundstücksgeschäft. Bei der Abwicklung sorgt er für die Löschung von Belastungen im Grundbuch und sichert die ordnungsgemäße Umschreibung des Eigentums gegen Zahlung des Kaufpreises. Zur Absicherung von Krediten beurkundet er Hypotheken und Grundschulden.
Neben Immobilien bringen viele den Notar als erstes mit dem Thema Erbschaft in Verbindung – zu Recht! “Etwa siebzig Prozent der Deutschen haben kein Testament. Dabei entspricht gerade bei Ehegatten die gesetzliche Erbfolgeregelung in den meisten Fällen nicht dem Wunsch der Beteiligten”, erläutert Notar Dr. Axel Pfeifer von der Hamburgischen Notarkammer. Notare leisten Hilfestellung, wenn es darum geht, Vermögen optimal auf folgende Generationen zu übertragen. Dazu dienen Testamente und Erbverträge, aber auch lebzeitige Schenkungen. “Es gilt, das Spannungsverhältnis von Versorgung der Angehörigen, steuerlichen Anforderungen und der Wahrung der eigenen Entscheidungsfreiheit aufzulösen”, so Dr. Pfeifer.
Auch im Familienrecht schaltet sich der Notar ein. Er entwirft und beurkundet einen Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrag, der auf die individuelle Lebenssituation der Partner optimal zugeschnitten ist. Hierzu gehören Vereinbarungen über den Güterstand (etwa Gütertrennung oder individuelle Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich) und Unterhaltsansprüche. Auch bei Scheitern einer Ehe berät der Notar zu diesen Fragen unparteilich. Schließlich hält der Notar Lösungen bei der Vorsorge für den Fall dauerhafter Pflegebedürftigkeit und Geschäftsunfähigkeit bereit. Hierzu entwirft und erstellt er Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen.
Als Organ der Rechtspflege bestimmt der Notar seine Gebühren nicht nach Belieben. Sie sind durch Gesetz transparent geregelt. Dabei lautet die Faustregel: Je kleiner der betroffene Vermögenswert, desto geringer die Notargebühr. Ein Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung im Wert von EUR 100.000,- kostet – inklusive Abwicklung – im Normalfall etwa EUR 700,-. Ein Testament kostet bei einem Vermögen von EUR 50.000,- etwa EUR 132,-. Die individuelle Beratung der Beteiligten ist – unabhängig vom Zeitaufwand – inbegriffen!