Notare beraten als neutrale Rechtsexperten in vielen Lebenssachverhalten

Der Richter spricht Recht, der Staatsanwalt klagt an, der Rechtsanwalt setzt die Interessen seines Mandanten durch. Aber was macht eigentlich ein Notar? Anders als der Richter entscheidet der Notar nicht über einen Streitfall. Anders als der Rechtsanwalt vertritt der Notar nicht einseitig die Interessen nur einer Partei. Der Notar ist als Träger eines öffentlichen Amtes vielmehr zur Neutralität verpflichtet und muss alle Vertragsparteien unparteiisch beraten. Streitigkeiten sollen durch Notarurkunden möglichst im Vorfeld verhindert werden und gelangen so gar nicht erst vor Gericht.

Dabei sind die Tätigkeitsfelder des Notars vielfältiger, als dies landläufig angenommen wird. Die Arbeit beschränkt sich nicht auf das Vorlesen von Verträgen. Der Notar entwirft Urkunden aller Art nach den individuellen Vorstellungen der Beteiligten. Er klärt über den Inhalt auf und gibt Gelegenheit, offene Fragen zu erörtern und Änderungen vorzunehmen. Und wenn die Urkunde unterschrieben ist, beginnt für den Notar oft erst ein wesentlicher Teil seiner Arbeit.

Zum Beispiel beim Immobilienkaufvertrag: Der Notar holt Genehmigungen und andere zum Vollzug notwendige Erklärungen z.B. von Ämtern und Behörden ein. Er sichert den Käufer durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch gegen den Verlust seiner Rechte aus dem Kaufvertrag ab und sorgt für die Eintragung seiner Finanzierungsgrundschuld. Und schlussendlich überwacht der Notar Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung.

Die Betreuung in Immobiliensachen ist aber nicht die einzige Aufgabe des Notars. Was kaum einer erwartet: In einigen Bundesländern schließt der Notar die Ehe gleichgeschlechtlicher Partner. Ein größeres Gewicht hat die Betreuung auf dem Gebiet des Familienrechts allerdings beim Abschluss von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten Notare umfassend von der Gründung kleinerer bis zur Umstrukturierung großer Unternehmen. In den letzten Jahren immer wichtiger gewordene Gebiete notarieller Tätigkeit sind Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Weitgehend bekannt ist, dass Notare im Erbrecht ausgewiesene Experten sind. Testamente können, Erbverträge müssen sogar beurkundet werden. Der Notar bietet hier aus einem Guss die Beratung und die verlässliche Urkunde. Mit einem notariellen Testament spart man sich zudem meist den oft kostspieligen Erbschein, der erforderlich wird, wenn man sein Testament mit der Hand schreibt.

Die Kosten sind überdies ein Punkt, um den sich noch viele Mythen ranken. Beruhigend: Alle Notare sind an dieselbe bundesgesetzliche Kostenordnung gebunden wie Gerichte. Der Notar darf weder einen „Schwierigkeitszuschlag“ erheben, noch „Rabatte“ gewähren. Dies wird staatlich überwacht. Die gesetzlichen Gebühren decken Beratung, Entwürfe und Beurkundung ab sowie bei einigen Geschäften den Vollzug. In den meisten Fällen richtet sich die Gebühr nach dem Wert des Rechtsgeschäfts, also beim Immobilienkaufvertrag nach dem Kaufpreis und beim Testament nach dem Vermögen des Erblassers. Eva Christine Danne, Geschäftsführerin der Notarkammer Pfalz rät, beim Notar frühzeitig und ohne Scheu die für das gewünschte Geschäft ungefähr anfallenden Kosten zu erfragen: „Der Notar wird Ihnen hierzu gerne unverbindlich Auskunft erteilen.“