Wer ein Fahrzeug zulassen oder eine Meldebescheinigung beantragen will, kann dies bei vielen Kommunen online vornehmen. Auch zahlreiche weitere Behördengänge lassen sich inzwischen bequem über das Internet erledigen. Gleiches gilt nun für den Gang ins Notarbüro.

Der Personalausweis ist ein ständiger Begleiter, die meisten führen ihn in ihrem Geldbeutel stets mit sich. Mit dem Personalausweis kann man sich verlässlich ausweisen, etwa am Bankschalter, im Bürgeramt oder beim Notar. Hierzu wird der Ausweis vorgelegt und das Gegenüber überprüft, ob das auf dem Ausweis aufgedruckte Lichtbild zum Ausweisinhaber passt. Im Internet funktioniert das aber nicht, da man sich dort nicht persönlich gegenübersteht.

Verbreitet, aber unsicher: Video-Ident-Verfahren

Unternehmen verwenden deshalb zur Identifizierung im Internet häufig das sogenannte Video-Ident-Verfahren. Hierzu findet eine Videokonferenz statt, in der der Kunde sein Gesicht und den Ausweis in die Kamera hält und dabei Anweisungen des Mitarbeiters befolgen muss. So kann beispielsweise ein Bankkonto eröffnet oder ein Handyvertrag geschlossen werden. „In der Praxis hat sich dieses Verfahren jedoch als unsicher erwiesen“, warnt Notar Michael Uerlings, Pressesprecher der Rheinischen Notarkammer. So hat etwa jüngst der Chaos Computer Club Manipulationsmöglichkeiten aufgezeigt. Deshalb wurde den Krankenkassen die Nutzung des Video-Ident-Verfahrens verboten. „Zur Identifizierung bei wichtigen Angelegenheiten ist das Video-Ident-Verfahren ungeeignet“, meint daher Notar Uerlings.

Sicher, aber weniger verbreitet: eID

Der Staat hat für digitale Identifizierungen eine eigene Lösung entwickelt, die sogenannte eID (kurz für elektronischer Identitätsnachweis). In Deutschland befindet sich die eID insbesondere auf dem Chip des Personalausweises. Alle Personalausweise seit 2010 sind damit ausgestattet. Das Verfahren ist besonders sicher und datenschutzkonform ausgestaltet. „In der Vergangenheit gab es jedoch kaum Anwendungsfälle für die eID. Deshalb ist sie vielen noch nicht bekannt“, meint Notar Uerlings. Das hat sich aber inzwischen geändert. Einige Behördenleistungen werden nunmehr auch digital angeboten. Kürzlich hinzugekommen ist das notarielle Online-Verfahren. „Seit 1. August 2022 kann eine GmbH-Gründung online beurkundet werden. Auch Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sind jetzt digital möglich“, berichtet Notar Uerlings. Wer solche Leistungen in Anspruch nehmen will, muss sich mit der eID online ausweisen können. Über weitere Anwendungsmöglichkeiten informiert die Internetseite www.personalausweisportal.de/Anwendungen.

PIN vergessen? Kein Problem!

Um sich mit dem Personalausweis online identifizieren zu können, muss die Online-Ausweisfunktion aktiviert und eine sechsstellige PIN vergeben worden sein. Bei allen neuen Ausweisen ab 2017 ist diese Funktion automatisch aktiviert. Anderenfalls kann die Funktion online und kostenfrei aktiviert werden unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Über diese Seite kann zudem eine neue PIN beantragt werden, falls diese vergessen worden sein sollte. Im Übrigen werden nur ein Smartphone und eine passende App benötigt. Dies ist insbesondere die AusweisApp2. Für das notarielle Online-Verfahren hat die Bundesnotarkammer eine spezielle Notar-App entwickelt. Der Ausweis muss dann gegen das Smartphone gehalten und die PIN in die App eingegeben werden. So werden die Personendaten aus dem Chip ausgelesen und verschlüsselt übermittelt. „Die eID ist einfach und sicher. Wer digital unterwegs sein will, sollte sich dringend mit ihr beschäftigen“, rät Notar Uerlings.