Was gehört zu den Aufgaben eines Notars?
Der Kauf eines Eigenheims, die Errichtung eines Ehevertrags, der Adoptionsantrag – manche Rechtsgeschäfte sind so wichtig, dass das Gesetz eine notarielle Beurkundung vorschreibt. Doch wie ist der Weg zur Urkunde? Was passiert „hinter den Kulissen“, wenn alle unterschrieben haben? Notarinnen und Notare beraten und unterstützen von der ersten Idee bis zur Umsetzung.
Der Weg zur Urkunde
Die liest doch nur vor! „Das ist wohl das häufigste Vorurteil, mit dem ich als Notarin konfrontiert werde“, sagt Notarin Dr. Irene Kämper, Pressesprecherin der Rheinischen Notarkammer. „Dabei kommt das Vorlesen der Urkunde erst recht spät im Prozess der Betreuung meiner Mandanten – und steht noch nicht einmal an dessen Ende.“ Notarielle Tätigkeit besteht typischerweise aus vier Phasen: Beratung, Fertigung eines Vertragsentwurfs, Beurkundung und Vollzug – vorgelesen wird nur bei der Beurkundung.
Das Beratungsgespräch als Ausgangspunkt
Zu Beginn steht bei vielen Angelegenheiten ein Beratungsgespräch: Gemeinsam überlegen Notar und Mandanten, was rechtlich möglich ist und welche Gestaltung zur ganz persönlichen Lebenssituation passt. Insbesondere Eheverträge oder Testamente sind so individuell, dass es ohne Vorgespräch kaum geht. Dabei muss zum Notartermin kein druckreifes juristisches Konzept mitgebracht werden. Im Gegenteil: „Idealerweise haben sich die Mandanten erste Gedanken darüber gemacht, was sie wollen. Darauf bauen wir dann auf“, erklärt Kämper. Was vielen nicht bewusst ist: Kommt es zu einer Beurkundung, wird die Beratung nicht gesondert abgerechnet. Nicht bei allen Anliegen bedarf es jedoch eines Beratungsgesprächs: Bei Kaufverträgen bietet es sich zum Beispiel häufig an, auf Basis eines ersten Entwurfs bei Bedarf einzelne Klauseln zu diskutieren.
Der Entwurf als Ergebnis der Beratung
Es ist wichtig, dass sich die Mandanten die Zeit nehmen, den vom Notar übermittelten Entwurf einmal gründlich durchzugehen – trotz der bisweilen sperrigen Fachsprache. Diese dient keinem Selbstzweck: Wenn es hart auf hart kommt, muss der Vertrag auch vor Gericht bestehen. Immer gilt: Bei Unklarheiten oder Fragen stehen der Notar und seine Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
Ist das Vorlesen noch zeitgemäß?
Bei der Beurkundung liest der Notar den Vertragstext dann vor. Hat das Vorlesen in der schnellen und digitalen Welt noch einen Platz? Viele Schritte erfolgen inzwischen digital, es können sogar manche Beurkundungen per Videokonferenz durchgeführt werden. „Das Vorlesen ist aber weiterhin von zentraler Bedeutung: Wir nehmen uns gemeinsam die Zeit, den Vertragstext durchzugehen, kontrollieren, ob alle Wünsche umgesetzt sind, und haben die Möglichkeit, Fragen und die komplexe juristische Fachsprache noch einmal zu erklären“, so Kämper. Die Urkunden betreffen in vielen Fällen weichenstellende Lebensentscheidungen: Ehevertrag, erstes Eigenheim, Testament. „Da muss einfach alles passen“, fasst Kämper zusammen.
Unterschrieben und dann?
Mit der Unterschrift ist die Arbeit des Notars nicht getan: Die Urkunde wird vollzogen. Der Notar holt Genehmigungen ein, schreibt an Banken, Behörden und Gerichte, prüft eingehende Bescheide und Erklärungen. Im Normalfall bekommen die Mandanten gar nicht mit, was alles „hinter den Kulissen“ läuft. „Und das ist den meisten auch recht“, sagt Kämper, „wer will schließlich die Kommunikation mit dem Finanzamt, den Gerichten oder der Stadt selbst übernehmen?“
Notarinnen und Notare begleiten den gesamten Prozess
Wie lange die Beurkundung dauert und wie intensiv einzelne Klauseln diskutiert werden ist bei jedem Rechtsgeschäft anders. Übrigens: Die Notargebühren erhöhen sich hierdurch nicht.
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Über den Medienverbund der Notarkammern
Der Medienverbund der Notarkammern ist ein Zusammenschluss der Standesorganisationen des hauptberuflichen Notariats. Mitglieder sind der Bayerische Notarverein e.V., die Notarkammer Baden-Württemberg, die Notarkammer Brandenburg, die Hamburgische Notarkammer, die Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern, die Notarkammer Koblenz, die Notarkammer Pfalz, die Rheinische Notarkammer, die Saarländische Notarkammer, die Notarkammer Sachsen, die Notarkammer Sachsen-Anhalt und die Notarkammer Thüringen. Der Medienverbund der Notarkammern stellt Informationen zu Themen bereit, bei denen der Bürger Hilfe von den Notarinnen und Notaren erwarten kann.